Willkommen zum Online-Mietspiegelrechner
Mit dem Mietspiegelrechner der Landeshauptstadt Magdeburg können Sie die ortsübliche Vergleichsmiete für Ihre Wohnung bequem auf ihrem Computer berechnen und sich das Ergebnis anschließend als PDF speichern.
Grundlage der Berechnung ist der 1. Qualifizierte Mietspiegel der Landeshauptstadt Magdeburg mit einer Gültigkeit vom 31.01.2024 bis voraussichtlich 30.01.2026. Wir möchten Ihnen empfehlen, vor der Berechnung die offizielle Mietspiegelbroschüre Broschüre_Mietspiegel_Magdeburg.pdf zu lesen.
Bitte gehen Sie bei der Berechnung schrittweise und gewissenhaft vor und arbeiten Sie die Punkte nacheinander ab. Sie können zuvor getätigte Angaben durch Klick auf die Gliederung wieder verändern. Achten Sie bitte trotzdem darauf, jeden Punkt bearbeitet zu haben. Lesen Sie außerdem bitte aufmerksam die Beschreibungstexte der einzelnen Gliederungspunkte.
Bitte beachten Sie: Beim Mietspiegelrechner handelt es sich um eine Berechnungshilfe und ein Angebot der Landeshauptstadt Magdeburg. Die Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr. Die Ergebnisse des Rechners und der Ausdruck der Ergebnisse stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Als Begründung für ein Mieterhöhungsersuchen ist gemäß § 558 BGB die oben genannte Mietspiegelbroschüre rechtlich bindend.
Grundlage der Berechnung ist der 1. Qualifizierte Mietspiegel der Landeshauptstadt Magdeburg mit einer Gültigkeit vom 31.01.2024 bis voraussichtlich 30.01.2026. Wir möchten Ihnen empfehlen, vor der Berechnung die offizielle Mietspiegelbroschüre Broschüre_Mietspiegel_Magdeburg.pdf zu lesen.
Bitte gehen Sie bei der Berechnung schrittweise und gewissenhaft vor und arbeiten Sie die Punkte nacheinander ab. Sie können zuvor getätigte Angaben durch Klick auf die Gliederung wieder verändern. Achten Sie bitte trotzdem darauf, jeden Punkt bearbeitet zu haben. Lesen Sie außerdem bitte aufmerksam die Beschreibungstexte der einzelnen Gliederungspunkte.
Bitte beachten Sie: Beim Mietspiegelrechner handelt es sich um eine Berechnungshilfe und ein Angebot der Landeshauptstadt Magdeburg. Die Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr. Die Ergebnisse des Rechners und der Ausdruck der Ergebnisse stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Als Begründung für ein Mieterhöhungsersuchen ist gemäß § 558 BGB die oben genannte Mietspiegelbroschüre rechtlich bindend.
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